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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite alltagskulturen.lvr.de mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig und ist zu großen Teilen mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt - eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen auch Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.

Die auf den Seiten von alltagskulturen.lvr.de enthaltenen Inhalte werden zu größten Teilen nicht redaktionell über ein CMS verwaltet, sondern aus Datenbanken gespeist, wo die entsprechenden Inhalte schon zu einem in der Regel sehr viel früheren Zeitpunkt erstellt wurden und daher auch nicht barrierefrei sind. Insgesamt betrifft dies ca. 12.500 Datensätze auf alltagskulturen.lvr.de mit nicht barrierefreien Inhalten, darunter insbesondere PDF-Dateien von einscannten Fragebögen und Fotos. Bei der Bearbeitung neuerer Datensätze in den Datenbanken, die unter alltagskulturen.lvr.de veröffentlicht werden sollen, streben wir die Berücksichtigung barrierefreier Elemente (barrierefreie PDFs, alternative Bildbeschreibungen) an, rückwirkend für die bereits veröffentlichten Datensätze wird dies allerdings nicht machbar sein.

Weitere Defizite:

  • - Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente.

  • - Der Zeitstrahl, der in den Suchfacetten sowie zur visuellen Darstellung von Suchergebnissen und einzelner Suchtreffer verwendet wird, ist nicht barrierefrei.

  • - Die Karten des Rheinlands und der Kreise und Städte, die in den Suchfacetten sowie zur visuellen Darstellung von Suchergebnissen und einzelner Suchtreffer verwendet werden, sind nicht barrierefrei.

  • - Weitere verwendete graphische Elemente bei den Suchfacetten (z. B. Kuchendiagramm) sind nicht barrierefrei.

  • - Videos verfügen zu großen Teilen noch nicht über Untertitel. Das Streaming der Videos erfolgt über die Einbettung unseres ILR-Youtube-Kanals. Die dort verfügbaren älteren Filme werden sukzessive untertitelt. Aufgrund der Länge und der Masse der Filme wird dies aber noch längere Zeit beanspruchen. Neuere auf YouTube hochgeladene und in alltagskulturen.lvr.de eingebettete Filme werden grundsätzlich mit deutschen Untertiteln versehen.

  • - Audiodateien wurden nicht transkribiert und mit Untertitel versehen.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 18.02.2022 erstellt.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit dem Team des Portals Alltagskulturen aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an alltagskulturen@lvr.de. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema "Barrierefreiheit". Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson beim Team des Portals Alltagskulturen ist Christian Baisch.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite von alltagskulturen.lvr.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.

 

 

 

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