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Suche nach Schlagwort (WNK): Konfitüre (5)

Definition
Der Begriff Konfitüre bezeichnet eine Süßspeise, die umgangssprachlich aus einer zu Mus eingekochten Obstsorte, Zucker und Geliermittel besteht und die noch ganze Früchten oder Stücke enthält. Nach EU-Gesetz werden alle marmeladenähnlichen Brotaufstriche, die nicht aus Zitrusfrüchten hergestellt sind und Fruchtfleisch oder –stücke enthalten, als Konfitüre bezeichnet. Dabei ist es egal, ob sie aus einer Obstsorte oder aus mehreren bestehen.
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