Direkt zum Inhalt

ObjektReichhaushaltsordnung (RHO.) vom 31. Dezember 1922 (Reichsgesetzbl. 1923 II G. 17), Neudruck 1938, Amtliche Handausgabe

Lizenztyp Digitalisat: CC BY 4.0
Beschreibung: Reichshaushaltsordnung aus dem Jahr 1922, bei der vorliegenden Ausgabe handelt es sich um einen Nachdruck aus dem Jahr 1938. Auf dem Einband finden sich mehrere handschriftliche Einträge unterschiedlicher Handschriften und auch im Inneren des Buches tauchen immer wieder handschriftliche Notizen, Verbesserungen und Kommentare auf. Außerdem befindet sich im Inneren ein Stempel der "Ernährungs- und Landwirtschaftsrat-Bücherei für das amerikanische und britische Besatzgebiet".
Kontext: Die Reichshaushaltsordnung (RHO) war der Vorläufer des heutigen Haushaltsgesetzes. Beide stellten und stellen den Haushaltsplan auf. Die Reichshaushaltsordnung wurde erstmals 1922 eingeführt und war das erste einheitliche Reichshaushaltsrecht. Der Gesetzentwurf war bereits 1910/11 entstanden, wurde jedoch erst im Juni 1922 als Vorschlag in den Reichstag eingebracht. Trotz ihres verfassungsändernden Charakters wurde die RHO ohne langwierige politische Auseinandersetzungen mit einigen redaktionellen und materiellen, aber nicht einschneidenden Änderungen des Haushaltsausschusses in der dritten Lesung am 15. Dezember 1922 verabschiedet. Sie stellte erstmals eine umfassende Regelung des Reichshaushaltsrechts dar, da sie alle diejenigen Rechtssätze zum Gegenstand hatte, die die Auf- und Feststellung, den Vollzug und die Überwachung des Staatshaushaltsplans zum Inhalt hatten. Sie sollte dabei vor allem eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei der Ausführung des Etats bewirken und die Stellung des Reichsfinanzministers stärken, indem sie diesen z. B. mit einem suspensiven Veto ausstattete.
Zurück nach oben